ingenium design Mainz barrierefreie Webseiten

Barrierefreie Webseite – digitale Zugänglichkeit für alle

Was bedeutet eine barrierefreie Webseite?

Eine barrierefreie Webseite ist so gestaltet, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören zum Beispiel klare Kontraste, vorlesbare Texte, Alternativtexte für Bilder, eine einfache Navigation sowie die Bedienbarkeit per Tastatur.
Ziel ist es, digitale Hürden abzubauen und sicherzustellen, dass jeder gleichermaßen am digitalen Leben teilhaben kann – ob im Onlineshop, beim Ticketkauf oder beim Abrufen von Informationen.

Gesetzliche Grundlagen: BITV 2.0 und BFSG

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert in Deutschland die Anforderungen an barrierefreie Websites. Seit 2020 sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen.
Darüber hinaus tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auch private Anbieter von B2C-Dienstleistungen wie Onlineshops, Banken oder Telekommunikationsunternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Wer jetzt handelt, ist rechtzeitig vorbereitet.

Die Webdesign Agentur Ingenium entwickelt Barrierefreie Webseiten für Unternehmen aller Branchen – mit besonderer Erfahrung für Industrie, Rechtsanwälte, Kanzleien, Steuerberater, Ingenieure, Immobillienmakler, Heilpraktiker, Weingüter & Winzer, Hoteliers und Gastronomen. Als Agentur sind wir bundesweit tätig, mit einem starken Schwerpunkt in den Regionen Mainz, Ingelheim, Wiesbaden, Hochheim, Darmstadt, Rüsselsheim, Mannheim.

Wer ist verpflichtet, eine barrierefreie Webseite zu betreiben?

  • Öffentliche Einrichtungen (Behörden, Gerichte, Hochschulen, Krankenkassen, Sparkassen, Verkehrsbetriebe usw.)

  • Unternehmen in öffentlicher Hand oder mit staatlicher Förderung

  • Ab 2025: Auch private Unternehmen im B2C-Bereich (z. B. E-Commerce, E-Books, Bank- oder Beförderungsdienste)

  • Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen und reine B2B-Angebote

Für alle anderen gilt: Wer seine Webseite frühzeitig barrierefrei gestaltet, spart Kosten, reduziert Risiken und verbessert die Nutzererfahrung.

Wann gilt eine Webseite als barrierefrei?

Eine Webseite erfüllt die Kriterien der Barrierefreiheit, wenn sie die Vorgaben der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) einhält. Dazu gehören u. a.:

  • Einfache Sprache und klare Navigation

  • Alternativtexte für Bilder, Videos und Audios

  • Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen

  • Klare Struktur durch Überschriften und sinnvolle Seitentitel

  • Kontraste und Schriftgrößen, die auch für sehschwache Menschen lesbar sind

  • Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Assistenzsystemen

Die Einhaltung dieser Standards kann mit einem BITV-Test oder automatisierten Tools wie WAVE oder Google Lighthouse überprüft werden.

Welche digitalen Anwendungen müssen barrierefrei sein?

Barrierefreiheit betrifft nicht nur klassische Webseiten, sondern auch:

  • Intranets & Extranets

  • Online-Formulare, E-Payment- und Identifikationsprozesse

  • Eingebettete Dokumente & Videos

  • Mobile Apps und E-Government-Angebote

  • Digitale Verwaltungsverfahren

Kurz gesagt: Alles, was Nutzer*innen aktiv bedienen oder ausfüllen müssen, sollte barrierefrei sein.

Die vier Prinzipien einer barrierefreien Webseite

Die WCAG und die BITV 2.0 gliedern die Anforderungen in vier Grundprinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit – Inhalte müssen erkennbar und unterscheidbar sein (z. B. Kontraste, Textalternativen).

  2. Bedienbarkeit – alle Funktionen sind auch mit Tastatur nutzbar, Navigation ist klar und verständlich.

  3. Verständlichkeit – einfache Sprache, logische Struktur, eindeutige Formulare.

  4. Robustheit – Inhalte funktionieren zuverlässig auf verschiedenen Geräten, Browsern und mit Assistenzsystemen.

Diese Prinzipien bilden die Grundlage für eine nachhaltige und rechtssichere digitale Barrierefreiheit.

Vorteile einer barrierefreien Webseite

Eine barrierefreie Webseite ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie bringt handfeste Vorteile:

  • Mehr Reichweite: Menschen mit Einschränkungen bilden eine große Nutzergruppe, die oft übersehen wird.

  • Bessere Usability: Klare Strukturen, einfache Bedienung und gute Lesbarkeit verbessern das Nutzererlebnis für alle.

  • SEO-Vorteile: Barrierefreie Webseiten schneiden bei Google besser ab, da sie technisch sauber und nutzerfreundlich aufgebaut sind.

  • Rechtssicherheit: Unternehmen vermeiden Bußgelder, Abmahnungen und Imageschäden.

Wie wir Ihr Unternehmen unterstützen

Barrierefreie Webseite als Vorteil nutzen

Als Experten für barrierefreie Webseiten begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der Analyse bis zur Umsetzung:

  • Barrierefreiheits-Check: Wir prüfen Ihre bestehende Website auf Schwachstellen.

  • Beratung & Strategie: Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Ihr Unternehmen? Wir klären auf.

  • Barrierefreies Webdesign: Umsetzung nach WCAG 2.1 & BITV 2.0, speziell optimiert für CMS wie WordPress.

  • Content-Erstellung: Unterstützung bei barrierefreien Texten, Bildern und Medien.

  • Workshops & Schulungen: Wir sensibilisieren Ihr Team für Barrierefreiheit und geben praxisnahe Tipps.

  • Zertifizierung: Auf Wunsch begleiten wir Sie bis zum offiziellen Barrierefreiheits-Siegel.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Auftritt nicht nur rechtskonform, sondern auch inklusiv und zukunftsfähig ist.

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